Vorsorgen schon in der Ausbildung

Auf einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz können vor allem junge Menschen heute kaum noch verzichten. Wenn man erst am Anfang seines Arbeitslebens steht, hat man noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei vorzeitiger Berufs­unfähig­keit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit hat man deshalb in aller Regel kaum Ansprüche auf gesetzliche Rentenleistungen. Dabei wird jeder Vierte vor Erreichen des regulären Rentenalters erwerbsunfähig – die wichtigsten Ursachen sind Schäden an Wirbelsäule und Gelenken (35%), seelische Erkrankungen (15%), Herz-Kreislauf-Krank­hei­ten (13%) und Krebs (11%). Private Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gewähren schon Auszubildenden, Studenten und Berufseinsteigern vollen Invaliditätsschutz für den angestrebten Job. Wenn man als Versicherter tatsächlich irgendwann aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, bekommt man vom privaten Berufs­unfähig­keitsversicherer eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, außerdem unterstützt der Versicherer finanziell bei der Rehabilitation und einer möglichen Wiedereingliederung ins Berufsleben. Die Höhe der vertraglichen Berufs­unfähig­keitsrente ist meist pauschal beschränkt, solange man den versicherten Beruf noch nicht ausübt – oft auf 1.000 Euro monatlich. Nach dem Berufsabschluss und dem Eintritt ins Arbeitsleben kann die Versicherung dann in aller Regel sofort aufgestockt werden. Weiterer Vorteil, wenn man sich frühzeitig für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz entscheidet: Die Beiträge sind günstig, Versicherungsausschlüsse von Vorerkrankungen selten. 


Absicherung der Arbeitskraft - ein Muss für jeden Azubi!

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